Mitgliedschaft beantragen

Etwa 200 aktive Mitgliederder SGK engangieren sich in den Gremien der SGK oder als Delegierte der SGK. Die Tätigkeitsbereiche dieser aktiven Mitglieder umfassen unter anderem:

  • Vertretung der Fachärzteschaft Kardiologie innerhalb der FMH, ESC,
    gegnüber der Schweizer Politik und vielen zusätzlichen Fachgremien
  • Vertretung der Fachärzteschaft Kardiologie in Tarifverhandlungen
  • Stellungnahme in politischen Vernehmlassungsprozessen
  • Strukturierung der Weiter- und Fortbildung von Ärzten und Ärztinnen in Kardiologie
  • Qualitätsförderung im Gebiet der Kardiologie
  • Ausarbeiten von Patienten-Broschüren zu gängigen Herz-Kreislauferkrankungen und Einverständiserklärungen zu kardiologischen Eingriffen zu Handen der Schweizerischen Herzstiftung

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?

  • Als ordentliches SGK Mitglied mit Facharzttitel Kardiologie oder SCOT-Mitglied sind Sie automatisch Mitglied der ESC.

  • Ausserdem erhalten unsere Mitglieder relevante Neuigkeiten direkt per Newsletter und profitieren von vergünstigten Gebühren, z.B. am SGK Jahreskongress.

So werden Sie SGK Mitglied

Bitte senden Sie uns dieses Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Curriculum Vitae und einem Passfoto zu. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen.

Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung und bedarf der Anwesenheit des Antragsstellers bzw. der Antragssterllerin und der Empfehlung von 2 ordentlichen Mitgliedern der SGK. Die Mitgliederversammlung findet jährlich im Rahmen des SGK Jahreskongresses statt.

 

Es bestehen die folgenden Kategorien der Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitgliedschaft

Für Fachärzte bzw. Fachärztinnen und Akademiker bzw. Akademikerinnen, die ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ausüben und einen eidgenössischen oder einen ausländischen anerkannten Facharzttitel für Kardiologie, Pädiatrie (Schwerpunkt Kinderkardiologie), Herz- und thorakale Gefässchirurgie bzw. einen entsprechenden akademischen Titel besitzen.

Ordentliche Mitglieder sind an der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Bei Abstimmungen, die FMH-Bereiche betreffen, haben lediglich die Mitglieder Stimmrecht, die im Besitz des Facharzttitels für Kardiologie sind. Die Mitgliedergebühr wurde von der Mitgliederversammlung auf 300.- CHF festgelegt.

2. Ausserordentliche Mitgliedschaft

Für im Ausland tätige Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Kardiologie, Kinderkardiologie sowie Herz- und thorakale Gefässchirurgie, die Mitglieder der Fachgesellschaft ihres Landes sind oder Ärzte bzw. Ärztinnen und Wissenschaftler bzw. Wissenschaftlerinnen im In- und Ausland, die sich im Bereich der Herz- und Kreislauferkrankungen oder in einem ihm nahe stehenden Gebiet betätigen, Beziehungen zur Gesellschaft pflegen.

Ausserordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht. Die Gebühr für ausserordentliche Mitglieder ist auf 30.- CHF festgelegt.

3. SCOT Mitgliedschaft

Für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung, welche noch nicht für die ordentliche SGK-Mitgliedschaft qualifizieren.

Die Interessensgruppe Swiss Cardiologists of Tomorrow (SCOT) vertritt die Interessen der angehenden Kardiologen und Kardiologinnen der Schweiz. SCOT Mitglieder sind automatisch SGK Mitglied ohne Stimmrecht. SCOT-Mitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit und profitieren von reduzierten Teilnehmergebühren z.B. am SGK Jahreskongress. 

Einen Antrag auf SCOT-Mitgliedschaft können Sie hier stellen.

Die SCOT Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Erhalt des Facharzttitels. Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied der SGK ist ein erneuter Antrag zu stellen.

SGK Statuten und Reglemente

Zusätzliche Optionen für bestehende Mitglieder

Für die Mutation Ihres Mitgliedschaftsstatus und allfällige Adressänderungen kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat.

4. korrespondierende Mitgliedschaft

Für SGK Mitglieder während eines zeitweiligen Auslandsaufenhtalt. Korrespondierende Mitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit und haben kein Stimmrecht.

5. Senior
Mitgliedschaft

Für SGK Mitglieder, welche das 65. Lebensjahr vollendet oder ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben und 10 Jahre ordentliches oder ausserordentliches Mitglied waren. Der Wechsel erfolgt jeweils auf Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Senior-Mitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit, behalten aber Ihre früheren Mitgliederrechte. Ausnahme ist die ESC-Mitgliedschaft, welche mit der Mutation des Mitgliedsstatus automatisch erlischt.