Fortbildung in der Kardiologie
Nach der abgeschlossenen Weiterbildung in Kardiologie sind alle praktizierenden Fachärzte und Fachärztinnen für Kardiologie dazu verpflichtet sich regelmässig gemäss dem Fortbildungsprogramm Kardiologie fortzubilden. Dies gilt unabhängig von der Mitgliedschaft in der Schweizerischen Gesellschaft für Kardiologie.